Privatversicherung für Beamte – in vielen Fällen sehr lohnend

Beamte genießen besondere Voraussetzungen, was Ihre Krankenversicherung betrifft. Sie erhalten nämlich von Ihrem Arbeitgeber Beihilfe. Damit ist ein Teil der Kosten bereits gedeckt. Wie hoch dieser Teil ist, unterscheidet sich je nach Arbeitgeber. In der Regel handelt es sich aber um 50 – 70 %. Hier gelten außerdem folgende Vorgaben:

  • Den Rest der Kosten für Ihre Gesundheit, den die Beihilfe nicht trägt, können Sie mit einer privaten Zusatzversicherung abdecken. Beamten werden hier oft sehr günstige Tarife angeboten.
  • Die Beihilfe gilt teils auf für andere Mitglieder Ihrer Familie. So kann der Ehemann mitversichert werden, ist er nicht gesetzlich pflichtversichert und fällt sein Einkommen nicht höher als eine bestimmte Grenze aus. Auch Kinder bis zum Alter von 25 – oder im Fall von Wehr- oder Ersatzdienst – auch etwas länger, können in der Beihilfe mitversichert werden. Abgesehen vom Alter geht dies aber nur, solange die Kinder nur ein geringes Einkommen beziehen.
  • Die Abrechnung über die Beihilfe gleicht der in der PKV. Auch hier erhalten Sie die Rechnung und reichen diese ein, damit Ihnen die Kosten erstattet werden.

Die meisten Beamten ergänzen die Leistungen der Beihilfe durch eine private Versicherung. Mit der GKV kombinieren können Sie die Beihilfe nur bei einer entsprechenden Vorversicherungszeit. Zudem können Sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Damit müssen Sie aber auf die Beihilfe ganz verzichten. Diese Variante hat nur selten einen Vorteil zu bieten.

Auch Beamtenanwärter und Referendare beziehen Beihilfe. Ihnen werden von privaten Versicherungen in vielen Fällen besonders günstige Tarife angeboten.

Achten Sie aber darauf: Lassen Sie sich nicht zu schnell auf einen billigen Tarif ein. Wichtig ist, wie viel Sie anschließend zahlen müssen. Denn ein Referendar sind Sie nur kurze Zeit, Beamter dagegen in den meisten Fällen für den Rest Ihres Berufslebens.

Bei weitem nicht mehr alle Lehrer werden heute in den Status eines Beamten erhoben. Damit beziehen sie auch keine Beihilfe. Möchten Sie sich in diesem Fall privat versichern, müssen Sie sowohl als freiberuflicher als auch als angestellter Lehrer die Einkommensgrenze überschreiten.