Thema Steuern – Lassen sich die Beiträge für die Krankenversicherung absetzen?

Seit dem Bürgerentlastungsgesetz von 2010 können Aufwendungen für Vorsorge wie die Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich besser abgesetzt werden. Davon profitieren sowohl Mitglieder der Krankenkassen als auch privat Versicherte. In diesem Fall gelten aber vor allem für Kunden der PKV einige besondere Regeln:

  • So können privat Versicherte nur die Beträge absetzen, die den Basisbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen. Auch dann gibt es noch eine Höchstgrenze, Ist der Basisbeitrag in Ihrem Fall höher als diese Grenze, können Sie ihn immer noch komplett absetzen. Weitere Vorsorgeaufwendungen werden dann aber nicht mehr berücksichtigt.
  • Rückerstattungen sowie Leistungen wie eine Chefarztbehandlung können in der Steuer nicht angegeben werden. Welche Punkte in Ihrem Fall davon noch betroffen sind, sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären.
  • Auch Beiträge, die durch Zusatzversicherungen fällig werden, können Sie nicht absetzen.