Voraussetzungen und Einkommensgrenzen für den Einstieg in die PKV

Wer in die PKV wechseln will, muss die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Dafür gelten ein paar einfache Regeln. Ohne Weiteres können Mitglieder der folgenden Gruppen in die PKV wechseln:

  • Studenten
  • Beamte
  • Selbstständige
  • Freiberufler

Sind Sie in diesen Feldern tätig, müssen Sie für die Aufnahme in die PKV keine Grenzen in Bezug auf das Einkommen beachten, vorausgesetzt es handelt sich bei Ihrer Tätigkeit um eine hauptberufliche Tätigkeit.

Eine Ausnahme stellen selbstständige beziehungsweise freiberufliche Künstler und Musiker, Journalisten oder Schriftsteller dar. Diese sind zunächst einmal gesetzlich pflichtversichert. Möchten sie zur PKV wechseln, müssen Ihre Einkünfte – wie bei Angestellten – die dafür festgesetzte Grenze überschreiten. Allerdings haben sie die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft in der KSK (Künstlersozialkasse) zu beantragen. Diese zahlt quasi den „Arbeitgeberanteil“ an den Sozialabgaben. So fallen die Beiträge für die Versicherten wesentlich geringer aus.

Was viele nicht wissen, ist: Auch als privat Versicherter besteht die Möglichkeit, Beitragszuschüsse von der KSK zu erhalten. Dafür wird der Begriff „private Künstlersozialversicherung“ verwendet. Hier gilt allerdings zu beachten, dass der Zuschuss der KSK zum Beitrag entfällt, wenn die selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird.