Was ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Private Krankenversicherung?
Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze werden oft synonym gesetzt. Tatsächlich handelt es sich dabei um zwei verschiedene Dinge. Während die Versicherungspflichtgrenze Bedingung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist, ist die Beitragsbemessungsgrenze ausschlaggebend für die maximale Höhe des Basistarifs, der seit dem 1. Januar 2009 von Versicherungsunternehmen angeboten werden muss.
Früher war die Beitragsbemessungsgrenze allein ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei dieser werden die zu zahlenden Beiträge nach Ihrem Einkommen gestaffelt. Das bedeutet: Steigt Ihr Bruttogehalt, so steigen auch die Beiträge zur GKV in Abhängigkeit davon. Allerdings ist dieser Prozess begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Diese sorgt dafür, dass Ihre monatlichen Beiträge nicht unbegrenzt steigen können.
Übersteigt Ihr Bruttogehalt nämlich diese Grenze, bezahlen Sie maximal den Beitrag, der bei dieser Grenze erhoben wird. Eine weitere Steigerung Ihres Einkommens hat demnach keine Auswirkungen auf Ihren Beitrag. Stattdessen nimmt der prozentuale Anteil von Ihrem Einkommen, den Ihr Beitrag ausmacht, sogar ab. Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu angepasst.
Auch innerhalb der privaten Krankenversicherung hat die Grenze eine wichtige Funktion. Hier steht sie in engem Zusammenhang mit dem Basistarif.
Einen solchen einheitlichen Tarif müssen Krankenversicherer Ihren Kunden seit dem Jahr 2009 anbieten. Er umfasst die Leistungen der GKV und es müssen alle Antragssteller, die bestimmte Kriterien erfüllen, ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschlag oder Leistungsausschluss aufgenommen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze fungiert auch in diesem Zusammenhang als Obergrenze. Höher dürfen die Basistarife in der PKV nicht ausfallen. Mit der jährlichen Neufestsetzung der Grenze verändert sich auch die Höhe des Basistarifs.
Die wichtigsten Punkte zur Beitragsbemessungsgrenze in der PKV sind:
- Die Grenze ist nicht mit der Versicherungspflichtgrenze identisch
- Sie gibt die maximale Höhe des Basistarifs an.
- Sie jedes Jahr neu festgesetzt