Wie ist die Pflegeversicherung für Beamte geregelt?
Die Pflegeversicherung als eigenständiger Teil der Sozialversicherung existiert seit Jahresbeginn 1995. Gesetzlich Versicherte gehören automatisch der sozialen Pflegeversicherung an. Sie zahlen 2,05 Prozent ihres Einkommens, die Hälfte davon steuert der Arbeitgeber bei. Privat Versicherte sind dagegen gesetzlich zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung verpflichtet.
Auch bei dieser Versicherung gelten für Sie als Beamten spezielle Regeln – außer diese haben sich für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entschieden. Werden sie pflegebedürftig, kommt ihr Arbeitgeber für einen festen Prozentsatz der Kosten auf. Dieser bewegt sich je nach Bundesland, in dem der Versicherte angestellt ist, zwischen 50 und 70 Prozent. Um den Rest abzudecken, ist eine private Pflegevollversicherung notwendig. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber Angestellten, bei denen die gesetzliche Pflegeversicherung nur feste Zuschüsse bewilligt, die sich an der Pflegestufe orientieren und bei weitem nicht die Kosten decken. In der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt die monatliche Kostenerstattung selbst im Härtefall bei stationärer Betreuung bei 1.918 Euro. Die Kosten für eine Unterbringung im Pflegeheim werden jedoch regelmäßig auf ca. 3.000 Euro pro Monat beziffert. Somit ergibt sich eine Versorgungslücke, die bei Beamten zumindest etwas niedriger ausfällt und mit einer zusätzlichen Pflegeversicherung geschlossen werden kann. Es gibt grundsätzlich unterschiedliche Formen der Versicherung:
- Pflegetagegeldversicherung: Bei dieser Variante erhalten Beamte bei Pflegebedürftigkeit ein Pflegetagegeld.
- Pflegekostenversicherung: Hier werden die Kosten einer stationären Betreuung bezahlt. Eine Pflegekostenversicherung greift aber auch bei einer teilstationären oder auch ambulanten Betreuung
- Pflegerentenversicherung: Werden Sie pflegebedürftig, erhalten Sie in diesem Fall eine feste Rente ausgezahlt.
Wie bei einer privaten Krankenversicherung profitieren Sie als Beamter auch bei der Pflegeversicherung von Tarifen, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten und recht preiswert sind. Auch hier lohnt sich in jedem Fall ein umfassender Vergleich. Eine Versicherung für Pflege sollte nicht unterschätzt werden. Die Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit anfallen, sind sehr hoch. Sie übersteigen die Leistungen der GKV in vielen Fällen deutlich. Deshalb sind auch gesetzlich Versicherte gut beraten, zusätzlich privat vorzusorgen.
Übrigens: Die Beiträge zur Pflegerentenversicherung können von der Steuer abgesetzt werden. Sie möchten mehr zu diesem Thema erfahren? Wir helfen Ihnen gern in einem unverbindlichen Beratungsgespräch!